02.11.2020 - Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus im ÖPNV
Ab 2. November 2020 ist die am 30.10.2020 verabschiedete, neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten.
Bei Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Dies gilt nun auch für den Aufenthalt an Haltestellen oder Bahnsteigen, ebenso für den Schülerverkehr sowie für Taxi- und Mietwagenverkehre, auch wenn der Weg mit Bus und Bahn nur eine kurze Reisezeit beansprucht bzw. nur einige wenige Haltstellen weit gefahren wird.
Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die eine Befreiung von der Maskenpflicht mit sich führen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme und Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Halten Sie bitte auch die allgemeinen Hygienemaßnahmen wie Husten und Niesen in die Ellenbeuge, Hände vom Gesicht fernhalten, Hände waschen und desinfizieren und Abstand halten, da wo es möglich ist, ein.
So tragen auch Sie einen Beitrag zur Eindämmung des Virus bei und schützen sich und andere.