Wie beantragt man den Schülerfahrausweis?
Der Antrag kann bequem online ausgefüllt und versendet werden. Den dazugehörigen Link finden Sie unter den Hinweisen.
Die Schülerfahrausweise müssen für jedes neue Schuljahr durch die Eltern beantragt werden.
Nach Bestätigung des Antrages durch das Amt, erhalten Sie ein Schreiben mit dem Schülerfahrausweis per Post zugeschickt. Bitte bewahren Sie das Schreiben auf, da sich wichtige Informationen zu Ihrem Schülerfahrausweis darin befinden.
Um die rechtzeitige Ausgabe zu gewährleisten, stellen Sie die Anträge bitte bis 31. Mai beim Landkreis. Bei Anträge die später eingehen, kann sich die Ausgabe oder die Aktualisierung des Schülerfahrausweises verzögern.
Die Gültigkeit des Schülerfahrausweises beginnt immer am 1. August und endet am 31. Juli.
Für Schulabgänger endet die Gültigkeit des Schülerfahrausweises auch am 31. Juli.
räumliche Gültigkeit: deutschlandweit
Beachten Sie bitte:
Elektronische Fahrausweise (die Chipkarte, nicht die Fahrtberechtigung) sind mehrere Jahre gültig. Das heißt, der vorhandene Fahrausweis wird nach Antragstellung ihrerseits und Genehmigung durch das Amt verlängert. Sie erhalten keinen neuen Fahrausweis.
Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich in den Bussen der ORP über die Bordrechner (Kassen), beim Auflegen der VBB-fahrCard. Bei diesem Vorgang wird das Ticket mit einer neuen Berechtigung beschrieben.
Bei Verlust oder Beschädigung der VBB-fahrCard können Sie gegen eine Gebühr von 10,00 € einen Ersatz-Fahrausweis bestellen.
Hier geht es zum Antrag: https://schuelerbefoerderung.opr.de/
Ihre Ansprechpartnerin für die Schülerfahrausweise:
Janette Seeliger
j.seeliger@orp-busse.de
033971 30865

