Neu ab 01.09.2008
Mobilitätsticket Brandenburg
Ab 1. September 2008 wird im Land Brandenburg ein preisgünstiges
Mobilitätsticket für die Bahnen und Busse eingeführt. Damit soll sozial
schwächeren Menschen die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
erleichtert werden.
Welche Vorteile bietet das
Mobilitätsticket? Das Mobilitätsticket Brandenburg ist eine persönliche Monatskarte, die zu einem ermäßigten Preis ausgegeben wird. Die Kunden sparen bis zu 50 % gegenüber dem Preis einer normalen VBB-Umweltmonatskarte.
Ein Beispiel:
Wo gilt das Mobilitätsticket? Das Mobilitätsticket
Brandenburg gilt grundsätzlich für alle Bahnen und Busse der im VBB
kooperierenden Verkehrsunternehmen im Land Brandenburg. Das
Mobilitätsticket Brandenburg kann je nach persönlichem Bedarf für
verschiedene Tarifstufen erworben werden – vom Tarif einer kreisfreien
Stadt bis zum Tarif für drei Landkreise. Innerhalb des Geltungsbereiches
können die Bahnen und Busse innerhalb eines Monats beliebig oft benutzt
werden.
Wer erhält das
Mobilitätsticket? Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von: • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld
(Sozialgesetzbuch II) Die Berechtigung wird auf einer so genannten VBB-Kundenkarte bescheinigt. Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbeförderung erhalten, haben keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket. Schüler wenden sich bitte an den Schulträger. In den meisten Fällen erhalten Schüler aus Bedarfsgemeinschaften einen VBB-Schüler-Fahrausweis, für den die Eltern keinen Eigenanteil bezahlen müssen.
Wo bekommt man die
Kundenkarte? Das Mobilitätsticket
Brandenburg besteht aus einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild, auf der die
Berechtigung bescheinigt wird und einem Wertabschnitt für den jeweiligen
Gültigkeitszeitraum. Die VBB-Kundenkarte ist
befristet und wird zu dem auf der Karte aufgestempelten Zeitpunkt
ungültig. Wenn nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin eine Leistung
bezogen wird, muss die Gültigkeit der VBB-Kundenkarte durch die
Leistungsstelle verlängert werden.
Wo bekommt man den
Wertabschnitt? Der Wertabschnitt wird von den Verkehrsunternehmen verkauft, hauptsächlich beim Busfahrer. Auf dem Wertabschnitt sind der jeweilige Geltungsbereich sowie die zeitliche Gültigkeit vermerkt. Auf dem Wertabschnitt ist noch die Nummer der VBB-Kundenkarte einzutragen, da das Mobilitätsticket personengebunden und nicht übertragbar ist. Der Wertabschnitt ist nur mit eingetragener Nummer der VBB-Kundenkarte gültig. Man muss übrigens nicht zum nächsten Monatsersten warten, man kann jeden Tag einsteigen. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Es gilt dann bis 24 Uhr des Tages im Folgemonat, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht.
Ein Beispiel: Die VBB-Kundenkarte
erhalten Sie bei den zuständigen Leistungsstellen, sie muss mit einem
Lichtbild versehen werden und erhält eine zeitlich begrenzte Gültigkeit
durch die Leistungsstelle.
Welche Zusatzleistungen bietet
das Mobilitätsticket? Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg können Kinder unter 6 Jahre, ein Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein gesonderter Einzelfahrausweis Fahrrad erforderlich. Die Mitnahme von weiteren Personen ist ausgeschlossen.
Was kostet das Mobilitätsticket
Brandenburg konkret?
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