Mobilitätsticket Brandenburg

 

Mit dem Mobilitätsticket für die Bahnen und Busse soll sozial schwächere Menschen die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erleichtert werden  

Welche Vorteile bietet das Mobilitätsticket?

Das Mobilitätsticket Brandenburg ist eine
persönliche Monatskarte, die zu einem br /> ermäßigten Preis ausgegeben wird.

Die Kunden sparen bis zu 50 % gegenüber
dem Preis einer normalen VBB-Umweltmonatskarte.

Einige Beispiele:

Eine reguläre Monatskarte für die Stadt Potsdam kostet 35 Euro (Potsdam AB). Für das Mobilitätsticket ist lediglich ein Betrag von 17,50 Euro fällig. Das bedeutet: Bereits ab elf Fahrten im Monat lohnt sich das Mobilitätsticket für Fahrten in Potsdam.

Für die Verbindung Bernau – Eberswalde kostet die VBB-Umweltmonatskarte 75,40 Euro (6 Waben), das Mobilitätsticket 37,70 Euro. Schon bei fünf Hin- und Rückfahrten im Monat ist das Mobilitätsticket günstiger als Einzelfahrscheine. Für die Verbindung Lübben – Lübbenau kostet die VBB-Umweltmonatskarte 55 Euro (4 Waben), das Mobilitätsticket nur 27,50 Euro und rechnet sich bei sieben Hin- und Rückfahrten.

Für die Verbindung Schwedt (Oder) – Prenzlau kostet die VBB-Umweltmonatskarte 77,40 Euro (1 Landkreis), das Mobilitätsticket 38,70 Euro und rechnet sich schon bei vier Hin- und Rückfahrten.

Das Mobilitätsticket Brandenburg wird ausschließlich als Monatskarte ausgegeben. Gerade angesichts der ständig steigenden Spritkosten soll damit ein nachhaltiges Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr erzielt werden.

Wo gilt das Mobilitätsticket?

Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt grundsätzlich für alle Bahnen und Busse des VBB im Land Brandenburg. Das Mobilitätsticket Brandenburg kann je nach persönlichem Bedarf für verschiedene Tarifstufen erworben werden – vom Tarif eine kreisfreie Stadt bis zum Tarif für drei Landkreise. Innerhalb des Geltungsbereiches können die Bahnen und Busse innerhalb eines Monats beliebig oft benutzt werden.

Das Mobilitätsticket Brandenburg gilt nicht für Fahrten nach Berlin.

Wer erhält das Mobilitätsticket?

Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von:

• Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
• Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter
   (Sozialgesetzbuch XII)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften

Die Berechtigung wird auf einer so genannten VBB-Kundenkarte bescheinigt. Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbeförderung erhalten, haben keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket. Schüler wenden sich bitte an den Schulträger. In den meisten Fällen erhalten Schüler aus Bedarfsgemeinschaften einen VBB-Schüler- Fahrausweis, für den die Eltern keinen Eigenanteil bezahlen müssen.

Wo bekommt man die Kundenkarte?

Das Mobilitätsticket Brandenburg besteht aus einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild, auf der die Berechtigung bescheinigt wird und einem Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum.
Die Prüfung der Berechtigung erfolgt bei der jeweiligen Stelle (z.B. Arbeitsagentur, ARGE, Sozialamt), bei der die Leistung bezogen wird. Dort wird die VBB-Kundenkarte ausgegeben. Die Leistungsstelle versieht die Kundenkarte mit den persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) und weist den Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung, in der Regel maximal bis zu sechs Monate. Der erste Gültigkeitstag ist der 1. September 2008.
Die VBB-Kundenkarte ist nur mit einem Lichtbild gültig
. Daher muss der Berechtigte bei der ersten Ausstellung der VBB-Kundenkarte unbedingt ein Passfoto mitbringen. Dieses wird dann von der Leistungsstelle auf die VBB-Kundenkarte aufgebracht. Das Passfoto müssen die Berechtigten selbst finanzieren.

Die VBB-Kundenkarte ist befristet und wird zu dem auf der Karte aufgestempelten Zeitpunkt ungültig. Wenn nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin eine Leistung bezogen wird, muss die Gültigkeit der VBB-Kundenkarte durch die Leistungsstelle verlängert werden.
Wenn keine Leistung mehr bezogen wird, ist die VBB-Kundenkarte an die ausgebende Stelle zurückzugeben.

Wo bekommt man den Wertabschnitt?

Das Mobilitätsticket Brandenburg besteht aus einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild, auf der die Berechtigung bescheinigt wird, und einem Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum.

Die Prüfung der Berechtigung erfolgt bei der jeweiligen Stelle (z. B. Arbeitsagentur, ARGE, Sozialamt), bei der die Leistung bezogen wird. Dort wird die VBB-Kundenkarte ausgegeben. Die Leistungsstelle versieht die Kundenkarte mit den persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) und weist den Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung, in der Regel maximal bis zu sechs Monate. Der erste Gültigkeitstag ist der 1. September 2008.

Für die VBB-Kundenkarte ist nur mit einem Lichtbild gültig. Daher muss der Berechtigte bei der ersten Ausstellung der VBB-Kundenkarte unbedingt ein Passfoto mitbringen. Dieses wird dann von der Leistungsstelle auf die VBB-Kundenkarte aufgebracht. Das Passfoto müssen die Berechtigten selbst finanzieren. Die VBB-Kundenkarte ist befristet und wird zu dem auf der Karte aufgestempelten Zeitpunkt ungültig. Wenn nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin eine Leistung bezogen wird, muss die Gültigkeit der VBB-Kundenkarte durch die Leistungsstelle verlängert werden. Wenn keine Leistung mehr bezogen wird, ist die VBB-Kundenkarte an die ausgebende Stelle zurückzugeben.

Wo bekommt man den Wertabschnitt?

Der Wertabschnitt wird von den Verkehrsunternehmen verkauft. Verkaufsstellen sind die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen, im Einzelfall ist das Mobilitätsticket auch bei den Fahrausweisautomaten oder beim Busfahrer erhältlich.

Grundsätzlich ist das Mobilitätsticket Brandenburg dort erhältlich, wo es auch die regulären Monatskarten gibt. Auf dem Wertabschnitt sind der jeweilige Geltungsbereich sowie die zeitliche Gültigkeit vermerkt. Auf dem Wertabschnitt ist noch die Nummer der VBB-Kundenkarte einzutragen, da das Mobilitätsticket personengebunden und nicht übertragbar ist. Der Wertabschnitt ist nur mit eingetragener Nummer der VBB-Kundenkarte gültig.

Man muss übrigens nicht zum nächsten Monatsersten warten, man kann jeden Tag einsteigen. Das Mobilitätsticket Brandenburg wird mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Es gilt dann bis 24 Uhr des Tages im Folgemonat, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht.

Ein Beispiel:

Wer das Mobilitätsticket Brandenburg am 25. September kauft, kann damit bis einschließlich 24. Oktober fahren.

Welche Zusatzleistungen bietet das Mobilitätsticket?

Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg können Kinder unter 6 Jahre, ein Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein gesonderter Einzelfahrausweis Fahrrad erforderlich. Die Mitnahme von weiteren Personen ist ausgeschlossen.

Alle Informationen rund um das Mobilitätsticket haben wir Ihnen in einem Flyer zusammengestellt, den Sie sich hier im PDF-Format herunterladen können.

Fahrpreisinfo Mobilitätsticket

Geltungsbereich Preis (EURO)
Landkreis  
bis 2 Waben 20,70
bis 4 Waben 28,20
bis 6 Waben 38,70
1 Landkreis 39,70
2 Landkreise 45,00
(oder 1 Landkreis +1 kreisfreie Stadt)  
3 Landkreise 64,50
(oder 2 Landkreise +1 kreisfreie Stadt)  
(oder 1 Landkreis +2 kreisfreie Städte)  
   
Kreisfreie Stadt Potsdam  
AB 18,00
BC 17,50
ABC 27,00
Kreisfreie Städte:
 Brandenburg a. d. H., Cottbus und Frankfurt (Oder)
 
AB 18,50
BC 18,50
ABC 28,50
   
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für den Erhalt eines Mobilitätstickets erhalten Sie in unserer Rubrik Fahrausweissortiment .
   
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